Widerrufsbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen


Widerrufsbelehrung
01056 mobile – ein Dienst der Arcinum GmbH
Informationen nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz (§ 312c Abs. 1, 312e Abs. 1 BGB i.V.m. BGB-InfoV)
gültig ab dem 20.08.2010
1.1 Sie schließen den Vertrag über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten mit der Arcinum GmbH, Siemensstraße 12b, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland. Unseren Kundenservice erreichen Sie per Email unter support@01056mobile.de.
1.2 Der Vertragsschluss zwischen Ihnen und der Arcinum GmbH kommt dadurch zustande, dass Sie den Bestellvorgang auf der Webseite www.01056mobile.de vollständig durchlaufen. Nachdem Sie die Rufnummer eingegeben haben, die für den Dienst freigeschaltet werden soll, ihre persönlichen Daten eingegeben haben sowie im Anschluss daran die gewünschte Zahlungsart auf der Bestellmaske der Website www.01056mobile.de ausgewählt haben, werden alle diese Daten in einer Zusammenfassung noch einmal vollständig angezeigt. Sie haben dann die Möglichkeit, sämtliche Eingaben zu kontrollieren und, falls notwendig oder gewünscht, Änderungen einzugeben. Danach können Sie Ihre Bestellung durch Anklicken des Feldes „Bestellung jetzt absenden" an die Arcinum GmbH auf elektronischem Weg übersenden.
1.3 Jede Rufnummer, für die der Dienst frei geschaltet werden soll erfordert eine vorherige Anmeldung gem. 1.2 und bildet ein jeweils eigenständiges Vertragsverhältnis.
1.4 Mit dem Eingang Ihrer Bestellung bei der Arcinum GmbH unterbreiten Sie ein bindendes Vertragsangebot, das die Arcinum GmbH durch Freischaltung der Dienstleistungen annehmen kann, die Übersendung einer Auftragsbestätigung an die von Ihnen bei der Bestellung angegebene E-Mail Adresse ist nicht zwingend erforderlich. Nimmt die Arcinum GmbH Ihre Bestellung durch Freischaltung der Dienstleistungen an, kommt der Vertrag über die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen zwischen Ihnen und der Arcinum GmbH spätestens mit ersten erfolgreichen Einwahl in die Vermittlungsplattform zustande. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
1.5 Nach Vertragsschluss können Sie Ihre gespeicherten Vertragsdaten, einschließlich Vertragstext, jederzeit über Ihr persönliches Nutzerkonto auf der Webseite unter www.01056mobile.de einsehen. Sie finden dort Ihre persönlichen Daten, Ihr jeweils gültiges Guthaben auf Ihrem 01056 mobile-Konto, die Rechnung, inkl. Einzelverbindungsnachweis mit der Möglichkeit zum Download sowie die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil Ihres Vertrages sind.
1.6 Ihr 01056 mobile-Vertrag endet entweder durch Kündigung oder nach einer Nichtnutzung des Dienstes innerhalb von 9 Monaten. Ein unverbrauchtes Restguthaben können Sie sich auszahlen lassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste.
2. Wesentliche Merkmale der Leistungen der Arcinum GmbH
2.1 Arcinum GmbH stellt Ihnen eine Software gemäß einer separaten Endkundenlizenzvereinbarung zum Download auf ein geeignetes Mobilfunkendgerät zur Verfügung, die automatische Wahlmechanismen enthält. Sie dürfen die Software nur im Rahmen der Bestimmungen der Endkundenlizenzvereinbarung nutzen.
2.2 Die Software steht in verschiedenen von Ihnen auswählbaren Versionen zur Verfügung, mit denen das Endgerät automatisch für bestimmte Ziele die Einwahlnummer von Arcinum GmbH wählt. Die Software macht kein Low oder Least Cost Routing, d.h. sie vergleicht nicht die von Ihnen mit Ihrem Mobilfunkanbieter vereinbarten Tarife mit denen der Arcinum GmbH, um die dann günstigste Variante zu wählen. Für die Auswahl der von Arcinum GmbH angebotenen Auswahlvarianten sind Sie selbst verantwortlich, um das für Sie optimale Sparpotential auszunutzen.
2.3 Die manuelle Einwahl ist aus den Mobilfunknetzen und dem Festnetz möglich. Die Software-Variante setzt kundenseitig den Einsatz geeigneter Endgeräte mit geeigneten Betriebssystemen voraus. Eine Liste der geeigneten Geräte und Betriebssysteme wird auf der 01056 mobile Homepage bereitgestellt.
2.4 Mit dem 01056 mobile-Dienst können Sie Leistungen innerhalb Deutschlands von Arcinum GmbH in Anspruch nehmen. Dies kann durch die Nutzung der dem Kunden bereitgestellten Software oder durch manuelle Anwahl der durch Arcinum GmbH in Deutschland erfolgen. Durch Vorwahl der +49 69 xxxx kann auch die deutsche geografische Einwahlnummer aus dem Ausland erreicht werden. In Deutschland ist zudem die Einwahl über die kostenlose Nummer 0800-1056000 begin_of_the_skype_highlighting 0800-1056000 end_of_the_skype_highlighting möglich. Einzelheiten können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste entnehmen.
3. Zahlungsarten und Fälligkeiten
Sämtliche Zahlungen, wie bspw. Aufladungen auf Ihrem 01056 mobile-Konto erfolgen ausschließlich über die von Arcinum GmbH angebotenen Zahlungswege. Dies sind derzeit Banküberweisung, Bareinzahlung auf das Ihnen jeweils benannte Bankkonto der Arcinum GmbH, Banklastschrift oder durch Zahlung mittels von der Arcinum GmbH zugelassenen Kreditkarten. Zahlungen für Aufladungen erfolgen im Voraus („prepaid"). Im Übrigen sind etwaige Zahlungen sofort nach Rechnungsstellung fällig.
4. Widerrufsrecht
4.1 Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die
Arcinum GmbH
Postanschrift: Arcinum GmbH Siemensstraße 12b 63263 Neu-Isenburg Deutschland
oder per E-Mail: widerruf@01056mobile.de
4.2 Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn die Arcinum GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen hat oder Sie selbst diese veranlasst haben, insbesondere indem Sie den 01056 mobile-Dienst nutzen und damit die Telekommunikationsdienstleistungen der Arcinum GmbH in Anspruch nehmen (z.B. wenn Sie einen Anruf über den 01056 mobile-Dienst tätigen).
4.3 Im Fall des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Konkret bedeutet dies, dass die Arcinum GmbH den von Ihnen gezahlten Betrag nebst gegebenenfalls erzielter Zinsen erstattet und die Freischaltung Ihrer Rufnummer deaktiviert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 01056 mobile – ein Dienst der Arcinum GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arcinum GmbH für die Erbringung von Prepaid-Calling Diensten "01056 mobile"
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Die Arcinum GmbH, Siemensstr. 12b, 63263 Neu-Isenburg (folgend als "Anbieter" bezeichnet) bietet in Deutschland unter dem Namen "01056 mobile" durch eine Vermittlungsplattform einen Prepaid-Calling Dienst an, der die Weitervermittlung und Abrechnung von Anrufen zum Gegenstand hat. Der Dienst "01056 mobile" ist über eine softwaregesteuerte („01056 mobile Sparsoftware“ im Folgenden kurz Software) Einwahl vom GSM-Mobilfunkgerät, eine geographische (Ortsnetzrufnummer) und eine Freephone-Nummer (0800) aus den Fest- und Mobilfunknetzen erreichbar, soweit der Kunde über den von ihm genutzten Anschluss erfolgreich eine solche Verbindung aufbauen kann. Die Verbindung von seinem Anschluss bis zur Vermittlungsplattform des Anbieters ist nicht Gegenstand der Leistung und kann eine Entgeltpflicht gegenüber dem Anschlussanbieter des Kunden auslösen. Für über die unter Sonderrufnummern in Anspruch genommenen Dienste kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs separate Verträge mit den Diensteanbietern zustande. Diese Dienste sind nicht Gegenstand der Arcinum GmbH-Leistung, sondern werden lediglich von Arcinum GmbH für den Diensteanbieter abgerechnet.
1.2 Arcinum GmbH stellt dem Kunden die Software gemäß einer separaten Endkunden- lizenzvereinbarung zum Download auf ein geeignetes Mobilfunkendgerät zur Verfügung, die automatische Wahlmechanismen enthält. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen der Bestimmungen der Endkundenlizenzvereinbarung nutzen. Der Dienst und die hierfür gewährte Softwarenutzungslizenz gelten nur für die Nutzung des Dienstes zu eigenen Zwecken des Kunden. Eine Nutzung als Anbieter von Telephonie, insbesondere als Wiederverkäufer oder als Vermittler, ist nicht gestattet
1.3 Die Software steht in verschiedenen vom Kunden auswählbaren Auswahlvarianten zur Verfügung, mit denen das Endgerät automatisch für bestimmte Ziele die Einwahlnummer von Arcinum GmbH wählt. Die Software macht kein Low oder Least Cost Routing, d.h. sie vergleicht nicht die vom Kunden mit seinem Mobilfunkanbieter vereinbarten Tarife mit denen der Arcinum GmbH, um die dann günstigste Variante zu wählen. Für die Auswahl der von Arcinum GmbH angebotenen Auswahlvarianten ist der Kunde selbst verantwortlich, um das für ihn optimale Sparpotential auszunutzen. Arcinum GmbH bietet somit Mobilfunkkunden, die die von ihrem Mobilfunknetzbetreiber angebotenen Kommunikationsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Mobilfunkverträge vertragsgemäß wirtschaftlich optimiert nutzen wollen, lediglich eine automatisierte Wahlhilfe mittels der Software und Ergänzung um zusätzliche Telekommunikationsdienstleistungen an.
1.4 Der genaue Funktionsumfang der Software ist vom Endgerät sowie der dazugehörigen Betriebssoftware und die möglichen Kommunikationswege sind vom Teilnehmeranschluss des Kunden und den betreffenden Nutzungsbedingungen seines Mobilfunknetzbetreibers abhängig. Eine ordnungsgemäße Diensteerbringung durch die Arcinum GmbH setzt damit voraus, dass der Kunde sich korrekt und vollständig über diese Bedingungen informiert und mögliche Änderungen unverzüglich berücksichtigt.
1.5 Die manuelle Einwahl ist aus den Mobilfunknetzen und dem Festnetz möglich. Die Software-Variante setzt kundenseitig den Einsatz geeigneter Endgeräte mit geeigneten Betriebssystemen voraus. Eine Liste der geeigneten Geräte und Betriebssysteme wird auf der 01056 mobile Homepage bereitgestellt.
1.6 Mit dem 01056 mobile-Dienst kann der Kunde Leistungen innerhalb Deutschlands von Arcinum GmbH in Anspruch nehmen. Dies kann durch die Nutzung der dem Kunden bereitgestellten Software oder durch manuelle Anwahl der Einwahlnummern der Arcinum GmbH in Deutschland erfolgen. Durch Vorwahl der +49 vor der Einwahlnummer kann auch die deutsche geografische Einwahlnummer aus dem Ausland erreicht werden. In Deutschland ist zudem die Einwahl über die kostenlose Nummer 0800-1056000 begin_of_the_skype_highlighting 0800-1056000 end_of_the_skype_highlighting möglich.
1.7 Der Kunde erkennt an, dass wegen des innovativen Charakters des Dienstes jederzeit technische Änderungen erforderlich werden können. Diese können sich auch aus regulatorischen nationalen oder internationalen Vorgaben ergeben, da sich der gesetzliche Rahmen für den Dienst noch in der Entwicklung befindet. Solche Änderungen fallen nicht in die einseitige Risikosphäre von Arcinum GmbH.
1.8 Für die Erbringung dieser Dienstleistung 01056 mobile gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.9. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss: Rahmenvertrag und Einzelnutzung
2.1. Der vorliegende Rahmenvertrag, mittels dessen dem Kunden die generelle Nutzungsmöglichkeit der Dienste gewährt wird, kommt zu Stande, wenn sich der Kunde ordnungsgemäß für den Dienst anmeldet und der Anbieter die Anmeldung und den Vertrag durch die Übermittlung der Zugangsdaten oder auf andere geeignete Weise, etwa durch Freischaltung des Dienstes annimmt.
2.2 Für jede freizuschaltende Telefonnummer ist ein separater Rahmenvertrag abzuschließen. Eine Änderung der freigeschalteten Telefonnummer ist nur durch Kündigung des bestehenden und Abschluss eines neuen Vertrages möglich.
2.3. Die Nutzung der einzelnen Leistungen ist davon abhängig, dass der Kunde den Rahmenvertrag geschlossen hat ("angemeldet ist"), er sich für eine der vom Anbieter angebotenen Zahlmethoden entschieden und die für die Bezahlung erforderlichen Angaben gemacht hat. In jedem Falle ist weitere Voraussetzung für die Nutzung, dass für jede einzelne Leistung ein Vertrag über die Einzelnutzung zu Stande kommt.
2.4. Dieser Einzelvertrag auf Basis des Rahmenvertrages kommt zu Stande, wenn der Kunde die Leistung anfordert (Angebot durch manuelle oder softwaregesteuerte Anwahl der Zugangsnummer) und der Anbieter diese erbringt (Weitervermittlung des Anrufs auf der Vermittlungsplattform). Jeder Einzelvertrag endet mit der jeweiligen Leistungserbringung.
2.5. Die Nutzung der einzelnen Weitervermittlungsdienste setzt weiter voraus, dass der Kunde über ein ausreichendes Guthaben zur Nutzung der gewünschten Vermittlungsleistung auf seinem 01056 mobile-Konto verfügt oder ihm ausnahmsweise die Möglichkeit einer debitorischen Nutzung eingeräumt wurde. In jedem Falle ist Voraussetzung für die Nutzung, dass ein Vertrag über die Einzelnutzung zu Stande kommt, der den Kunden berechtigt, die entgeltlichen Dienste je Einzelfall ("Call-by-Call") zu dem zum Vertragsabschluss über diese Einzelleistung jeweils maßgeblichen Preis zu nutzen. Die jeweils für die entgeltlichen Einzelleistungen maßgeblichen Preise werden dem Kunden vor der Nutzung mitgeteilt oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
2.6. Dieser Rahmenvertrag läuft unbefristet. Er endet jedoch automatisch, wenn der Kunde den Dienst länger als 9 Monate nicht nutzt.
2.7. Zur Kündigung des Rahmenvertrages siehe jeweils Ziffer 8.
2.8. Wünscht der Kunde eine automatisierte Aufladung seines Kundenkontos, obliegt dem Kunden die Verpflichtung dem Anbieter seinen Namen und seine Adressdaten sowie die zur Abrechnung erforderlichen Bankdaten wahrheitsgemäß mitzuteilen und über das Webportal jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten.
2.9. Zu einer Weitergabe seiner Zugangsdaten an Dritte ist der Kunde nicht berechtigt.
2.10 Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, versichern, dass das von ihnen eingezahlte Guthaben zu ihrer freien Verfügung steht und die Erziehungsberechtigten dem Vertragsschluss zugestimmt haben.
3. Weitervermittlungsleistung im Rahmen der Einzelverträge
3.1. Der Anbieter vermittelt für Kunden entgeltlich Verbindungen in das öffentliche Telefonnetz. Die Vermittlung ist technisch nur insoweit möglich, wie eine direkte oder indirekte Zusammenschaltung mit dem Telefonnetz besteht, in dem der gewünschte Zielanschluss realisiert ist und die jeweilige Zielrufnummer vom Anbieter freigeschaltet ist. Auf diese Weise können Call-by-Call insbesondere Verbindungen in das nationale deutsche Fest- und Mobilfunknetz sowie übliche internationale Verbindungen vermittelt werden. Darüber hinaus werden Verbindungen zu bestimmten in- und ausländischen Mehrwertdienstezielen vermittelt und abgerechnet. Es sind nicht alle im jeweiligen Zielland angebotenen Mehrwertdienste über 01056 mobile erreichbar.
3.2. Die Weitervermittlungsleistungen haben (ab Zustandekommen und Annahme der Verbindung zur Vermittlungsplattform) eine über das Jahr gemittelte Verfügbarkeit von 97,5 %.
3.3 Der konkrete Vertrag über den Aufbau jeder einzelnen Verbindung kommt erst "Call by Call" zu Stande, wenn durch die Vermittlung des Anbieters die Verbindung erfolgreich aufgebaut wird. Der einzelne Nutzungsvertrag über die Verbindung endet, sobald die Verbindung, aus welchem Grund auch immer, beendet wird.
3.4. Der Wiederverkauf der Leistungen des Anbieters ist nur nach Zustimmung des Anbieters zulässig, da für einen Wiederverkauf andere technische und rechtliche Bedingungen gelten müssen.
4. Entgelte und Entgeltabrechnung
4.1. Das zu zahlende Entgelt richtet sich immer nach der jeweils bei dem Vertragsschluss über die entgeltliche Einzelleistung (Verbindungszeitpunkt) maßgeblichen Preisliste. Die Preise für entgeltliche Dienste und Verbindungen verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben ist, immer als Verbindungspreise je angefangener Minute und werden im Minutentakt abgerechnet. Das Entgelt wird dem Kunden vor der Annahme des Einzelvertrages und der Durchführung der Leistung angesagt, hierbei können bereits Entgelte zugunsten des Anschlussanbieters des Endkunden gemäß des dort bestehenden Vertrages und der Tarifbedingungen für die Verbindung zu der 01056 mobile Vermittlungsplattform anfallen, oder auf andere angemessene Weise mitgeteilt, u.a. durch Veröffentlichung auf der Website des Anbieters www.01056mobile.de. Es werden eine Anmeldegebühr und ein monatliches Grundentgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste erhoben. Der Anbieter ist berechtigt, das Entgelt entsprechend der jeweiligen Bezahlmethode dem Kundenkonto zu belasten. Die Software wird dem Kunden gemäß den Regelungen der Endkundenlizenzvereinbarung überlassen.
4.2. Der Kunde ist für jede Nutzung unter seinen Zugangsdaten nebst Passwort, soweit dies vereinbart wurde oder durch die Nutzung des Telefonanschlusses, dessen Telefonnummer vereinbarungsgemäß freigeschaltet wurde, die er zu vertreten hat, verantwortlich. Dies umfasst auch die unbefugte Nutzung seines Passwortes oder seines Telefonanschlusses durch Dritte, soweit der Kunde diese in zurechenbarer Weise ermöglicht hat.
4.3. Soweit wegen der Besonderheiten des Einzelfalles ausnahmsweise eine Entgeltforderung entstehen sollte, die nicht durch ein Guthaben gedeckt ist, kann der Anbieter diese Entgelte gesondert in Rechnung stellen. Die Rechnung kann innerhalb der Online-Abrechnung, per E-Mail oder in anderer geeigneten Weise gestellt werden. Die Rechnung wird spätestens ihrem mit Zugang fällig.
4.4. Alle Verkehrsdaten, die für die Berechnung des Entgelts für die angefallenen Verbindungen erforderlich sind und die hierbei angefallenen Entgeltbeträge werden bis zu 6 Monaten ab dem Leistungszeitpunkt gespeichert. Spätestens 6 Monate nach dem Zeitpunkt des Rechnungsversandes ist der Anbieter gem. § 97 Abs. 3 TKG verpflichtet, die Verkehrsdaten zu löschen.
4.5. Der Kunde hat das Wahlrecht, dass die von ihm gewählten Zielrufnummern vollständig oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern gespeichert oder mit Versendung der Rechnung vollständig gelöscht werden. Macht er von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, werden die Zielrufnummern ungekürzt gespeichert. Verlangt der Kunde sie sofortige Löschung oder die verkürzte Speicherung, so ist 01056 mobile GmbH insoweit gemäß § 45i TKG von der Nachweispflicht der erbrachten Verbindungsleistungen und der Auskunftspflicht nach § 45i Absatz 2 Satz 1 TKG befreit.
4.6. Der Anbieter stellt dem Kunden monatlich eine online-Rechnung einschließlich eines Einzelverbindungsnachweises zum Download auf seiner Kundenhomepage bereit. Bei höheren Umsätzen ist der Anbieter berechtigt, Zwischenrechungen zu erstellen. Eine Papierrechnung wird auf Wunsch des Kunden gemäß der aktuellen Preisliste erstellt.
4.7. Mögliche Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Kunde in Textform oder schriftlich innerhalb einer Einwendungsfrist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung jeweils an die auf der Abrechnung angegebene Adresse zu richten. Der Anbieter bittet darum, dass der Kunde seine Einwendungen soweit möglich und zumutbar begründet, damit eine Überprüfung erleichtert wird. Begründete Beanstandungen gegen die unter Sonderrufnummern in Anspruch genommenen Dienste sind gegenüber den Diensteanbietern geltend zu machen. Die Kontaktdaten der 0900-Diensteanbieter finden sich unter http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp
4.8. Wird dem Kunden vom Anbieter eine Rechnung erstellt, so ist diese bis spätestens zu dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin fällig. Bei Prepaid-Abrechnung werden die Entgelte entsprechend der vereinbarten Abrechnungstaktung während der Verbindung fällig und abgerechnet. Mit Überschreitung des in der Rechnung genannten Zahlungstermins, spätestens aber 30 Tage nach ihrer Fälligkeit, gerät der Kunde in Verzug und der Anbieter ist berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen.
4.9. Das Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche gegen den Anbieter zu.
5. Erwerb und Gültigkeitsdauer eines Guthabens
5.1. Das Prepaid-Guthaben wird erst gültig, wenn der Gegenwert vom Kunden bezahlt bzw. geleistet worden ist und auf dem Bankkonto des Anbieters unwiderruflich gutgeschrieben wurde. Bei Nutzung der Bezahlmethoden giropay oder Kreditkarte kann der Anbieter das Konto debitorisch bis zum Geldeingang freischalten. Die Zahlung ist jeweils mittels der auf dem Webportal des Anbieters angegebenen Zahlweisen, wie insbesondere Überweisung, Kreditkarte und Lastschrift möglich. Ein Guthaben ist während der Dauer des Rahmenvertrages unbefristet gültig (zu Restguthaben bei Vertragsende siehe Ziff.5.6).
5.2. Die Einstandspflicht des Kunden für das Guthaben bleibt solange bestehen, bis die Zahlung wirtschaftlich dem Anbieter ohne Widerrufsmöglichkeit des Kunden zur Verfügung steht.
5.3. Zahlt der Kunde mittels Bankeinzug ("Lastschriftverfahren") gilt Folgendes: Der Kunde erklärt mit seiner Einwilligung zum Bankeinzug, dass sein Konto für den Einzug über ausreichende Deckung verfügt. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt bis zur unwiderruflichen Gutschrift der über Bankeinzug eingezogenen Beträge zugunsten des Kontos des Anbieters bestehen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen eine vom Anbieter veranlasste Lastschrift nicht eingelöst oder widerrufen wird. Wird eine vom Anbieter veranlasste berechtigte Lastschrift vom Bankinstitut des Kunden aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst, ist der Anbieter zum Schadensersatz berechtigt und kann dem Kunden die Fremdkosten (insbesondere Bankspesen) mittels einer pauschalisierten Bearbeitungsgebühr gemäß Preisliste in Rechnung stellen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Schadens vorbehalten.
5.4. Die Bankeinzugsermächtigung kann nur für ein bei einem deutschen Bankinstitut geführtes Girokonto erteilt werden (ausländische Banken können nicht akzeptiert werden). Die Freischaltung der Auflademöglichkeit setzt voraus, dass der Kunde von dem Konto, auf das die Lastschrift gezogen werden soll, zuvor bereits mindestens einmal einen Betrag auf sein Guthabenkonto beim Anbieter überwiesen hat. Sie erfordert zudem, dass dem Anbieter eine vollständig ausgefüllte Bankeinzugsermächtigung mit allen für die Abbuchung erforderlichen relevanten Daten vorliegt. Der Kunde hat die Pflicht, dem Anbieter jegliche Adressänderung oder Änderungen der Bankverbindung über das Webportal mitzuteilen.
5.5. Nutzt der Kunde die Möglichkeit der automatischen Wiederaufladung seines Kundenkontos per Bankeinzug oder Kreditkarte, so erfolgt bei Unterschreiten eines von ihm vorgegebenen Kontostandes nach vorheriger Ankündigung per E-Mail durch den Anbieter ein Lastschrifteinzug über das vom Kunden angegebene Konto bzw. über seine Kreditkarte in der von ihm vorgegebenen Höhe. Der Kunde hat für eine hinreichende Kontodeckung zu sorgen (Ziff. 5.1-5.3 gelten auch hier).
5.6 Einzahlungen auf das durch die freigeschaltete- bzw. freizuschaltende Telefonnummer identifizierte Kundenkonto werden dem Kundenkonto gutgeschrieben und stehen danach sofort und uneingeschränkt zur Nutzung bereit. Dies gilt auch, wenn das Geld durch Angabe einer falschen Telefonnummer einem fremden Kundenkonto gutgeschrieben wurde. Eine Erstattung des dort verbrauchten Guthabens ist nicht möglich.
5.7. Nach dem Ende des Rahmenvertrages kann sich der Kunde das bis zu diesem Zeitpunkt nicht genutzte Guthaben (nachfolgend "Restguthaben") über das von ihm angegebene inländische Bankkonto auszahlen lassen. Hierzu ist eine Mitteilung über das Webportal des Anbieters unter Eingabe des Kundenpassworts erforderlich. Für die Überweisung wird ein Entgelt gemäß der dann gültigen Preisliste des Anbieters erhoben. Eine anderweitige Auszahlung oder sonstige Erstattung ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf die Auszahlung des Restguthabens entsteht mit dem Ende der Vertragslaufzeit. Dieser Anspruch verjährt damit nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen spätestens drei Jahre zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vertragslaufzeit abgelaufen ist.
6. Obliegenheiten des Kunden
6.1. Jeder Kunde ist verpflichtet, den Dienst nur gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen. Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst bei Verdacht oder Kenntnis einer missbräuchlichen Nutzung ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
6.2. Bei Verdacht des nicht autorisierten Gebrauchs des Dienstes durch Dritte wird dem Kunden empfohlen, den Anbieter unverzüglich über sein Webportal zu benachrichtigen und den Dienst zu sperren. Bestehen nachhaltige Anhaltspunkte hierfür, trifft den Kunden eine Pflicht, die Sperre zu veranlassen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Systeme des Anbieters und/oder der genutzten Netze führen können.
6.4. Der Kunde hat dem Anbieter jede Änderung seiner Bestandsdaten (Name, Adresse, Bankverbindung) über das Webportal anzugeben. Eine Änderung der freigeschalteten Telefonnummer ist unter Beibehaltung des bestehenden Rahmenvertrages nicht möglich, sondern nur durch Kündigung des bestehenden und Abschluss eines neuen Vertrages (s.o. 2.2.).
7. Änderungen von Technik und Zugangsdaten
7.1. Wegen des innovativen Charakters des Dienstes können jederzeit technische Änderungen erforderlich werden können. Diese können sich auch aus regulatorischen nationalen oder internationalen Vorgaben ergeben, da sich der gesetzliche Rahmen für den Dienst noch in der Entwicklung befindet. Solche Änderungen fallen nicht in die einseitige Risikosphäre des Anbieters.
7.2 Der Anbieter behält sich vor, die Zugangsdaten zu ändern, soweit dies aus betrieblichen Gründen erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
7.3. Weitere Änderungen können sich nach § 313 BGB bei einer Änderung der Geschäftsgrundlage ergeben.
8. Kündigung des Services (Rahmenvertrages) durch den Kunden
8.1. Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag durch Einstellen einer Kündigung auf dem Webportal des Anbieters kündigen. Diese Kündigung bedarf der Textform. Mit Eingang der Kündigung wird das Kundenkonto geschlossen.
8.2. Zusätzlich hat der Kunde bei Fernabsatzverträgen das Recht zum Widerruf nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (vgl. hierzu im Einzelnen Ziffer 16).
9. Kündigung des Rahmenvertrages durch den Anbieter
9.1. Soweit der Kunde kein Guthaben erworben hat oder dieses aufgebraucht ist, ist der Anbieter jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung kann auf dem Webportal des Anbieters, per E-Mail oder SMS dem Kunden bekannt gegeben werden. Alternativ kann eine Ansage bei Gesprächsanfragen des Kunden erfolgen. Soweit ein Guthaben des Kunden besteht, ist der Anbieter nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zur ordentlichen Kündigung berechtigt. Der Kunde kann sich das bis zu diesem Zeitpunkt noch unverbrauchte Restguthaben auf Kosten des Anbieters über das von ihm angegebene inländische Bankkonto auszahlen lassen. Hierzu ist eine Mitteilung über das Webportal des Anbieters unter Eingabe des Kundenpassworts erforderlich.
9.2. Der Anbieter ist außerdem zur außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrages gegenüber dem Kunden insbesondere dann berechtigt, wenn a) der Kunde trotz fälliger Forderungen seine Zahlungen eingestellt oder berechtigten Lastschriften/Kreditkarteneinzügen widersprochen hat bzw. diese mangels Deckung nicht ausgeführt wurden oder b) die Zahlung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen nicht mehr gewährleistet ist, insbesondere wenn gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO gestellt worden ist oder c) dem Anbieter die Fortführung des Dienstleistungsangebotes oder Teilen davon durch gesetzliche, regulatorische oder richterliche Anordnungen oder Entscheidungen untersagt oder anderweitig unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden.
9.3. Ungeachtet des Grundes, aus dem der Vertrag beendet worden ist, haftet der Kunde weiterhin für alle von ihm zu verantwortenden Entgelte, Kosten und Zinsen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes angefallen sind.
10. Gewährleistung
10.1. Für den Telefondienst gewährleistet der Anbieter die Verfügbarkeit innerhalb des Service Levels gem. Ziffer 3.2.
10.2. Im Falle von Störungen wird der Anbieter eine möglichst schnelle Entstörung unternehmen.
11. Haftung
11.1. Für Vermögensschäden, die in Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, haftet der Anbieter (vgl. § 44a TKG) höchstens bis zu einem Betrag von EURO 12.500,00 je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf EURO 10.000.000,00 je schadensverur-sachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
11.2. Für andere Schäden des Kunden und soweit § 44a TKG keine Anwendung findet, haftet der Anbieter für sich und seine Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls er oder seine Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit maximal EURO 12.500,00 beziffert.
11.3. Die Haftung des Anbieters für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
11.4. Soweit die Haftung des Anbieters wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11.5. Bei Ereignissen höherer Gewalt, die dem Anbieter die Erfüllung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet der Anbieter nicht. Bei höherer Gewalt ist der Anbieter berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben.
12. Vertragsänderungen
12.1. Der Anbieter ist unbeschadet weiterer Rechte aus dem Vertrag berechtigt, die Bedingungen soweit zu ändern, wie dies der Billigkeit entspricht und dem Kunden zumutbar ist.
12.2. Änderungen dieser Bedingungen, der Verbindungstarife oder des Serviceumfanges werden dem Kunden nach Wahl des Anbieters auf folgende Weise mitgeteilt: a) durch Mitteilung auf dem Webportal, b) durch textliche individuelle Mitteilung an den Kunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung, c) durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen oder d) durch Ansage der Verbindungsentgelte vor Verbindungsaufbau im System.
12.3. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann dieser im Falle der Bekanntmachung den Vertrag innerhalb eines Monats zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Macht der Anbieter von der letzten Variante nach Ziffer 12.2. Gebrauch, erfährt also der Kunde erst von der Änderung der Verbindungsentgelte durch Ansage im System, kann der Kunde sofort kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf der Frist wirksam, im Falle des Unterbleibens einer Kündigung nach vorgenannter Variante mit der ersten vom Kunden nach einer zu bestätigenden Anzeige der Tarifänderung im System aufgebauten Verbindung.
13. Allgemeine Befugnisse des Anbieters und Missbrauch des Services
13.1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, a) auf behördliche Anordnung den Service unverzüglich zu beenden, b) den Service zeitweise wegen Reparaturen, Wartungs- oder anderen Arbeiten im Zusammenhang mit den zur Leistungserbringung erforderlichen Anlagen auszusetzen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Dienstes erforderlich sind. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen oder auf ihre Beseitigung hinzuwirken.
13.2. Soweit erforderlich, darf der Anbieter gemäß §§ 96, 97, 100 TKG Bestands- und Verbindungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen, die zum Aufdecken und Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstiger rechtswidriger Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen notwendig sind.
14. Fernmeldegeheimnis und Datenschutz
14.1. Der Anbieter wahrt das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Hiernach hat die Datenverarbeitung im Überblick insbesondere den folgenden Inhalt:
14.2. Der Anbieter darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Bestandsdaten dürfen ferner verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen seitens des Anbieters erforderlich ist und der Kunde eingewilligt hat. Verbindungsdaten, insbesondere Rufnummern des Anrufers oder des Angerufenen, personenbezogene Berechtigungskennungen, Standortkennungen von mobilen Anschlüssen, Beginn und Ende von Verbindungen sowie in Anspruch genommene Dienste dürfen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Der Anbieter darf Verbindungsdaten speichern und übermitteln, soweit es für die Abrechnung mit anderen Unternehmen oder Telekommunikationsnetzbetreibern erforderlich ist.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
15.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so umzudeuten, dass der mit ihr verfolgte Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird. Sollte dies nicht möglich sein, ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Vertragszweck möglichst nahe kommt. Sollte auch dies nicht möglich oder zulässig sein, gilt die gesetzliche Regelung, soweit eine solche besteht.
15.2. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu übertragen. Alternativ kann der Anbieter den Vertrag auf ein beliebiges Unternehmen übertragen, sofern der Anbieter den Kunden vor der Übertragung über den Erwerber informiert und den Kunden auf das ihm für diesen Fall gewährte Recht hinweist, den Vertrag mit unmittelbarer Wirkung innerhalb einer Frist von einem Monat ab Unterrichtung in Schrift- oder Textform unter einer anzugebenden Adresse zu kündigen. Vor dieser Unterrichtung und dem Ablauf der Kündigungsfrist wird eine Übertragung nicht wirksam.
15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragspartner. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
16. Bestimmungen und Informationen für Fernabsatzverträge
16.1. Soweit der Vertrag gemäß § 312 b BGB unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (also insbesondere durch die Fax, E-Mail, Web- oder Postübermittlung des Vertrages bzw. Antrags) abgeschlossen wird, gelten die folgenden Bestimmungen und Hinweise:
16.2. Sitz der Gesellschaft ist Siemensstr. 12b, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer vertreten.
16.3. Gegenstand des Vertrages sind die Bereitstellung der Software zu den Bedingungen der separaten Endkundenlizenzvereinbarung (Anlage 1 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen), die Erbringung des Calling-Dienstes "01056 mobile" und von Abrechnungsdiensten durch den Anbieter (vgl. näher einleitend Ziffer 1.).
16.4. Der Kunde kann - unabhängig vom Recht, den Vertrag nach Ziffer 8 zu kündigen - den Vertragsschluss nach §§ 312 d, 355 BGB innerhalb von 2 Wochen ab Abgabe seines Auftrags ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Anbieter zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerrufsrecht erlischt mit der einvernehmlichen Leistungserbringung durch den Anbieter gem. § 312 d Abs. 3 BGB.
Anlage 1: Endkunden Software Lizenz Vereinbarung (EULA)


Allgemeine Geschäftsbedingungen 01056 mobile – ein Dienst der PM²Telecommunication GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PM²Telecommunication GmbH für die Erbringung von Prepaid-Calling Diensten "01056 mobile"
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Die PM² Telecommunication GmbH, Siemensstr. 12b, 63263 Neu-Isenburg (folgend als "Anbieter" bezeichnet) bietet in Deutschland unter dem Namen "01056 mobile" durch eine Vermittlungsplattform einen Prepaid-Calling Dienst an, der die Weitervermittlung und Abrechnung von Anrufen zum Gegenstand hat. Der Dienst "01056 mobile" ist über eine softwaregesteuerte („01056 mobile Sparsoftware“ im Folgenden kurz Software) Einwahl vom GSM-Mobilfunkgerät, eine geographische (Ortsnetzrufnummer) und eine Freephone-Nummer (0800) aus den Fest- und Mobilfunknetzen erreichbar, soweit der Kunde über den von ihm genutzten Anschluss erfolgreich eine solche Verbindung aufbauen kann. Die Verbindung von seinem Anschluss bis zur Vermittlungsplattform des Anbieters ist nicht Gegenstand der Leistung und kann eine Entgeltpflicht gegenüber dem Anschlussanbieter des Kunden auslösen. Für über die unter Sonderrufnummern in Anspruch genommenen Dienste kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs separate Verträge mit den Diensteanbietern zustande. Diese Dienste sind nicht Gegenstand der PM²Telecommunication GmbH-Leistung, sondern werden lediglich von PM²Telecommunication GmbH für den Diensteanbieter abgerechnet.
1.2 PM²Telecommunication GmbH stellt dem Kunden die Software gemäß einer separaten Endkunden- lizenzvereinbarung zum Download auf ein geeignetes Mobilfunkendgerät zur Verfügung, die automatische Wahlmechanismen enthält. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen der Bestimmungen der Endkundenlizenzvereinbarung nutzen. Der Dienst und die hierfür gewährte Softwarenutzungslizenz gelten nur für die Nutzung des Dienstes zu eigenen Zwecken des Kunden. Eine Nutzung als Anbieter von Telephonie, insbesondere als Wiederverkäufer oder als Vermittler, ist nicht gestattet
1.3 Die Software steht in verschiedenen vom Kunden auswählbaren Auswahlvarianten zur Verfügung, mit denen das Endgerät automatisch für bestimmte Ziele die Einwahlnummer von PM²Telecommunication GmbH wählt. Die Software macht kein Low oder Least Cost Routing, d.h. sie vergleicht nicht die vom Kunden mit seinem Mobilfunkanbieter vereinbarten Tarife mit denen der PM²Telecommunication GmbH, um die dann günstigste Variante zu wählen. Für die Auswahl der von PM²Telecommunication GmbH angebotenen Auswahl- varianten ist der Kunde selbst verantwortlich, um das für ihn optimale Sparpotential auszunutzen. PM²Telecommunication GmbH bietet somit Mobilfunkkunden, die die von ihrem Mobilfunknetzbetreiber angebotenen Kommunikationsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Mobilfunkverträge vertragsgemäß wirtschaftlich optimiert nutzen wollen, lediglich eine automatisierte Wahlhilfe mittels der Software und Ergänzung um zusätzliche Telekommunikationsdienstleistungen an.
1.4 Der genaue Funktionsumfang der Software ist vom Endgerät sowie der dazugehörigen Betriebssoftware und die möglichen Kommunikationswege sind vom Teilnehmeranschluss des Kunden und den betreffenden Nutzungsbedingungen seines Mobilfunknetzbetreibers abhängig. Eine ordnungsgemäße Diensteerbringung durch die PM²Telecommunication GmbH setzt damit voraus, dass der Kunde sich korrekt und vollständig über diese Bedingungen informiert und mögliche Änderungen unverzüglich berücksichtigt.
1.5 Die manuelle Einwahl ist aus den Mobilfunknetzen und dem Festnetz möglich. Die Software-Variante setzt kundenseitig den Einsatz geeigneter Endgeräte mit geeigneten Betriebssystemen voraus. Eine Liste der geeigneten Geräte und Betriebssysteme wird auf der 01056 mobile Homepage bereitgestellt.
1.6 Mit dem 01056 mobile-Dienst kann der Kunde Leistungen innerhalb Deutschlands von PM²Telecommunication GmbH in Anspruch nehmen. Dies kann durch die Nutzung der dem Kunden bereitgestellten Software oder durch manuelle Anwahl der Einwahlnummern der PM²Telecommunication GmbH in Deutschland erfolgen. Durch Vorwahl der +49 vor der Einwahlnummer kann auch die deutsche geografische Einwahlnummer aus dem Ausland erreicht werden. In Deutschland ist zudem die Einwahl über die kostenlose Nummer 0800-1056000 möglich.
1.7 Der Kunde erkennt an, dass wegen des innovativen Charakters des Dienstes jederzeit technische Änderungen erforderlich werden können. Diese können sich auch aus regulatorischen nationalen oder internationalen Vorgaben ergeben, da sich der gesetzliche Rahmen für den Dienst noch in der Entwicklung befindet. Solche Änderungen fallen nicht in die einseitige Risikosphäre von PM²Telecommunication GmbH.
1.8 Für die Erbringung dieser Dienstleistung 01056 mobile gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.9. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss: Rahmenvertrag und Einzelnutzung
2.1. Der vorliegende Rahmenvertrag, mittels dessen dem Kunden die generelle Nutzungsmöglichkeit der Dienste gewährt wird, kommt zu Stande, wenn sich der Kunde ordnungsgemäß für den Dienst anmeldet und der Anbieter die Anmeldung und den Vertrag durch die Übermittlung der Zugangsdaten oder auf andere geeignete Weise, etwa durch Freischaltung des Dienstes annimmt.
2.2 Für jede freizuschaltende Telefonnummer ist ein separater Rahmenvertrag abzuschließen. Eine Änderung der freigeschalteten Telfonnummer ist nur durch Kündigung des bestehenden und Abschluss eines neuen Vertrages möglich.
2.3. Die Nutzung der einzelnen Leistungen ist davon abhängig, dass der Kunde den Rahmenvertrag geschlossen hat ("angemeldet ist"), er sich für eine der vom Anbieter angebotenen Zahlmethoden entschieden und die für die Bezahlung erforderlichen Angaben gemacht hat. In jedem Falle ist weitere Voraussetzung für die Nutzung, dass für jede einzelne Leistung ein Vertrag über die Einzelnutzung zu Stande kommt.
2.4. Dieser Einzelvertrag auf Basis des Rahmenvertrages kommt zu Stande, wenn der Kunde die Leistung anfordert (Angebot durch manuelle oder softwaregesteuerte Anwahl der Zugangsnummer) und der Anbieter diese erbringt (Weitervermittlung des Anrufs auf der Vermittlungsplattform). Jeder Einzelvertrag endet mit der jeweiligen Leistungserbringung.
2.5. Die Nutzung der einzelnen Weitervermittlungsdienste setzt weiter voraus, dass der Kunde über ein ausreichendes Guthaben zur Nutzung der gewünschten Vermittlungsleistung auf seinem 01056 mobile-Konto verfügt oder ihm ausnahmsweise die Möglichkeit einer debitorischen Nutzung eingeräumt wurde. In jedem Falle ist Voraussetzung für die Nutzung, dass ein Vertrag über die Einzelnutzung zu Stande kommt, der den Kunden berechtigt, die entgeltlichen Dienste je Einzelfall ("Call-by-Call") zu dem zum Vertragsabschluss über diese Einzelleistung jeweils maßgeblichen Preis zu nutzen. Die jeweils für die entgeltlichen Einzelleistungen maßgeblichen Preise werden dem Kunden vor der Nutzung mitgeteilt oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
2.6. Dieser Rahmenvertrag läuft unbefristet. Er endet jedoch automatisch, wenn der Kunde den Dienst länger als 9 Monate nicht nutzt.
2.7. Zur Kündigung des Rahmenvertrages siehe jeweils Ziffer 8.
2.8. Wünscht der Kunde eine automatisierte Aufladung seines Kundenkontos, obliegt dem Kunden die Verpflichtung dem Anbieter seinen Namen und seine Adressdaten sowie die zur Abrechnung erforderlichen Bankdaten wahrheitsgemäß mitzuteilen und über das Webportal jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten.
2.9. Zu einer Weitergabe seiner Zugangsdaten an Dritte ist der Kunde nicht berechtigt.
2.10 Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, versichern, dass das von ihnen eingezahlte Guthaben zu ihrer freien Verfügung steht und die Erziehungsberechtigten dem Vertragsschluss zugestimmt haben.
3. Weitervermittlungsleistung im Rahmen der Einzelverträge
3.1. Der Anbieter vermittelt für Kunden entgeltlich Verbindungen in das öffentliche Telefonnetz. Die Vermittlung ist technisch nur insoweit möglich, wie eine direkte oder indirekte Zusammenschaltung mit dem Telefonnetz besteht, in dem der gewünschte Zielanschluss realisiert ist und die jeweilige Zielrufnummer vom Anbieter freigeschaltet ist. Auf diese Weise können Call-by-Call insbesondere Verbindungen in das nationale deutsche Fest- und Mobilfunknetz sowie übliche internationale Verbindungen vermittelt werden. Darüber hinaus werden Verbindungen zu bestimmten in- und ausländischen Mehrwertdienstezielen vermittelt und abgerechnet. Es sind nicht alle im jeweiligen Zielland angebotenen Mehrwertdienste über 01056 mobile erreichbar.
3.2. Die Weitervermittlungsleistungen haben (ab Zustandekommen und Annahme der Verbindung zur Vermittlungsplattform) eine über das Jahr gemittelte Verfügbarkeit von 97,5 %.
3.3 Der konkrete Vertrag über den Aufbau jeder einzelnen Verbindung kommt erst "Call by Call" zu Stande, wenn durch die Vermittlung des Anbieters die Verbindung erfolgreich aufgebaut wird. Der einzelne Nutzungsvertrag über die Verbindung endet, sobald die Verbindung, aus welchem Grund auch immer, beendet wird.
3.4. Der Wiederverkauf der Leistungen des Anbieters ist nur nach Zustimmung des Anbieters zulässig, da für einen Wiederverkauf andere technische und rechtliche Bedingungen gelten müssen.
4. Entgelte und Entgeltabrechnung
4.1. Das zu zahlende Entgelt richtet sich immer nach der jeweils bei dem Vertragsschluss über die entgeltliche Einzelleistung (Verbindungszeitpunkt) maßgeblichen Preisliste. Die Preise für entgeltliche Dienste und Verbindungen verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben ist, immer als Verbindungspreise je angefangener Minute und werden im Minutentakt abgerechnet. Das Entgelt wird dem Kunden vor der Annahme des Einzelvertrages und der Durchführung der Leistung angesagt, hierbei können bereits Entgelte zugunsten des Anschlussanbieters des Endkunden gemäß des dort bestehenden Vertrages und der Tarifbedingungen für die Verbindung zu der 01056 mobile Vermittlungsplattform anfallen, oder auf andere angemessene Weise mitgeteilt, u.a. durch Veröffentlichung auf der Website des Anbieters www.01056mobile.de. Es werden eine Anmeldegebühr und ein monatliches Grundentgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste erhoben. Der Anbieter ist berechtigt, das Entgelt entsprechend der jeweiligen Bezahlmethode dem Kundenkonto zu belasten. Die Software wird dem Kunden gemäß den Regelungen der Endkundenlizenzvereinbarung überlassen.
4.2. Der Kunde ist für jede Nutzung unter seinen Zugangsdaten nebst Passwort, soweit dies vereinbart wurde oder durch die Nutzung des Telefonanschlusses, dessen Telefonnummer vereinbarungsgemäß freigeschaltet wurde, die er zu vertreten hat, verantwortlich. Dies umfasst auch die unbefugte Nutzung seines Passwortes oder seines Telefonanschlusses durch Dritte, soweit der Kunde diese in zurechenbarer Weise ermöglicht hat.
4.3. Soweit wegen der Besonderheiten des Einzelfalles ausnahmsweise eine Entgeltforderung entstehen sollte, die nicht durch ein Guthaben gedeckt ist, kann der Anbieter diese Entgelte gesondert in Rechnung stellen. Die Rechnung kann innerhalb der Online-Abrechnung, per E-Mail oder in anderer geeigneten Weise gestellt werden. Die Rechnung wird spätestens ihrem mit Zugang fällig.
4.4. Alle Verkehrsdaten, die für die Berechnung des Entgelts für die angefallenen Verbindungen erforderlich sind und die hierbei angefallenen Entgeltbeträge werden bis zu 6 Monaten ab dem Leistungszeitpunkt gespeichert. Spätestens 6 Monate nach dem Zeitpunkt des Rechnungsversandes ist der Anbieter gem. § 97 Abs. 3 TKG verpflichtet, die Verkehrsdaten zu löschen.
4.5. Der Kunde hat das Wahlrecht, dass die von ihm gewählten Zielrufnummern vollständig oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern gespeichert oder mit Versendung der Rechnung vollständig gelöscht werden. Macht er von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, werden die Zielrufnummern ungekürzt gespeichert. Verlangt der Kunde sie sofortige Löschung oder die verkürzte Speicherung, so ist 01056 mobile GmbH insoweit gemäß § 45i TKG von der Nachweispflicht der erbrachten Verbindungsleistungen und der Auskunftspflicht nach § 45i Absatz 2 Satz 1 TKG befreit.
4.6. Der Anbieter stellt dem Kunden monatlich eine online-Rechnung einschließlich eines Einzelverbindungsnachweises zum Download auf seiner Kundenhomepage bereit. Bei höheren Umsätzen ist der Anbieter berechtigt, Zwischenrechungen zu erstellen. Eine Papierrechnung wird auf Wunsch des Kunden gemäß der aktuellen Preisliste erstellt.
4.7. Mögliche Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Kunde in Textform oder schriftlich innerhalb einer Einwendungsfrist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung jeweils an die auf der Abrechnung angegebene Adresse zu richten. Der Anbieter bittet darum, dass der Kunde seine Einwendungen soweit möglich und zumutbar begründet, damit eine Überprüfung erleichtert wird. Begründete Beanstandungen gegen die unter Sonderrufnummern in Anspruch genommenen Dienste sind gegenüber den Diensteanbietern geltend zu machen. Die Kontaktdaten der 0900-Diensteanbieter finden sich unter http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp
4.8. Wird dem Kunden vom Anbieter eine Rechnung erstellt, so ist diese bis spätestens zu dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin fällig. Bei Prepaid-Abrechnung werden die Entgelte entsprechend der vereinbarten Abrechnungstaktung während der Verbindung fällig und abgerechnet. Mit Überschreitung des in der Rechnung genannten Zahlungstermins, spätestens aber 30 Tage nach ihrer Fälligkeit, gerät der Kunde in Verzug und der Anbieter ist berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen.
4.9. Das Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche gegen den Anbieter zu.
5. Erwerb und Gültigkeitsdauer eines Guthabens
5.1. Das Prepaid-Guthaben wird erst gültig, wenn der Gegenwert vom Kunden bezahlt bzw. geleistet worden ist und auf dem Bankkonto des Anbieters unwiderruflich gutgeschrieben wurde. Bei Nutzung der Bezahlmethoden giropay oder Kreditkarte kann der Anbieter das Konto debitorisch bis zum Geldeingang freischalten. Die Zahlung ist jeweils mittels der auf dem Webportal des Anbieters angegebenen Zahlweisen, wie insbesondere Überweisung, Kreditkarte und Lastschrift möglich. Ein Guthaben ist während der Dauer des Rahmenvertrages unbefristet gültig (zu Restguthaben bei Vertragsende siehe Ziff.5.6).
5.2. Die Einstandspflicht des Kunden für das Guthaben bleibt solange bestehen, bis die Zahlung wirtschaftlich dem Anbieter ohne Widerrufsmöglichkeit des Kunden zur Verfügung steht.
5.3. Zahlt der Kunde mittels Bankeinzug ("Lastschriftverfahren") gilt Folgendes: Der Kunde erklärt mit seiner Einwilligung zum Bankeinzug, dass sein Konto für den Einzug über ausreichende Deckung verfügt. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt bis zur unwiderruflichen Gutschrift der über Bankeinzug eingezogenen Beträge zugunsten des Kontos des Anbieters bestehen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen eine vom Anbieter veranlasste Lastschrift nicht eingelöst oder widerrufen wird. Wird eine vom Anbieter veranlasste berechtigte Lastschrift vom Bankinstitut des Kunden aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst, ist der Anbieter zum Schadensersatz berechtigt und kann dem Kunden die Fremdkosten (insbesondere Bankspesen) mittels einer pauschalisierten Bearbeitungsgebühr gemäß Preisliste in Rechnung stellen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Schadens vorbehalten.
5.4. Die Bankeinzugsermächtigung kann nur für ein bei einem deutschen Bankinstitut geführtes Girokonto erteilt werden (ausländische Banken können nicht akzeptiert werden). Die Freischaltung der Auflademöglichkeit setzt voraus, dass der Kunde von dem Konto, auf das die Lastschrift gezogen werden soll, zuvor bereits mindestens einmal einen Betrag auf sein Guthabenkonto beim Anbieter überwiesen hat. Sie erfordert zudem, dass dem Anbieter eine vollständig ausgefüllte Bankeinzugsermächtigung mit allen für die Abbuchung erforderlichen relevanten Daten vorliegt. Der Kunde hat die Pflicht, dem Anbieter jegliche Adressänderung oder Änderungen der Bankverbindung über das Webportal mitzuteilen.
5.5. Nutzt der Kunde die Möglichkeit der automatischen Wiederaufladung seines Kundenkontos per Bankeinzug oder Kreditkarte, so erfolgt bei Unterschreiten eines von ihm vorgegebenen Kontostandes nach vorheriger Ankündigung per E-Mail durch den Anbieter ein Lastschrifteinzug über das vom Kunden angegebene Konto bzw. über seine Kreditkarte in der von ihm vorgegebenen Höhe. Der Kunde hat für eine hinreichende Kontodeckung zu sorgen (Ziff. 5.1-5.3 gelten auch hier).
5.6 Einzahlungen auf das durch die freigeschaltete- bzw. freizuschaltende Telefonnummer identifizierte Kundenkonto werden dem Kundenkonto gutgeschrieben und stehen danach sofort und uneingeschränkt zur Nutzung bereit. Dies gilt auch, wenn das Geld durch Angabe einer falschen Telefonnummer einem fremden Kundenkonto gutgeschrieben wurde. Eine Erstattung des dort verbrauchten Guthabens ist nicht möglich.
5.7. Nach dem Ende des Rahmenvertrages kann sich der Kunde das bis zu diesem Zeitpunkt nicht genutzte Guthaben (nachfolgend "Restguthaben") über das von ihm angegebene inländische Bankkonto auszahlen lassen. Hierzu ist eine Mitteilung über das Webportal des Anbieters unter Eingabe des Kundenpassworts erforderlich. Für die Überweisung wird ein Entgelt gemäß der dann gültigen Preisliste des Anbieters erhoben. Eine anderweitige Auszahlung oder sonstige Erstattung ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf die Auszahlung des Restguthabens entsteht mit dem Ende der Vertragslaufzeit. Dieser Anspruch verjährt damit nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen spätestens drei Jahre zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vertragslaufzeit abgelaufen ist.
6. Obliegenheiten des Kunden
6.1. Jeder Kunde ist verpflichtet, den Dienst nur gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen. Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst bei Verdacht oder Kenntnis einer missbräuchlichen Nutzung ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
6.2. Bei Verdacht des nicht autorisierten Gebrauchs des Dienstes durch Dritte wird dem Kunden empfohlen, den Anbieter unverzüglich über sein Webportal zu benachrichtigen und den Dienst zu sperren. Bestehen nachhaltige Anhaltspunkte hierfür, trifft den Kunden eine Pflicht, die Sperre zu veranlassen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Systeme des Anbieters und/oder der genutzten Netze führen können.
6.4. Der Kunde hat dem Anbieter jede Änderung seiner Bestandsdaten (Name, Adresse, Bankverbindung) über das Webportal anzugeben. Eine Änderung der freigeschalteten Telefonnummer ist unter Beibehaltung des bestehenden Rahmenvertrages nicht möglich, sondern nur durch Kündigung des bestehenden und Abschluss eines neuen Vertrages (s.o. 2.2.).
7. Änderungen von Technik und Zugangsdaten
7.1. Wegen des innovativen Charakters des Dienstes können jederzeit technische Änderungen erforderlich werden können. Diese können sich auch aus regulatorischen nationalen oder internationalen Vorgaben ergeben, da sich der gesetzliche Rahmen für den Dienst noch in der Entwicklung befindet. Solche Änderungen fallen nicht in die einseitige Risikosphäre des Anbieters.
7.2 Der Anbieter behält sich vor, die Zugangsdaten zu ändern, soweit dies aus betrieblichen Gründen erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
7.3. Weitere Änderungen können sich nach § 313 BGB bei einer Änderung der Geschäftsgrundlage ergeben.
8. Kündigung des Services (Rahmenvertrages) durch den Kunden
8.1. Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag durch Einstellen einer Kündigung auf dem Webportal des Anbieters kündigen. Diese Kündigung bedarf der Textform. Mit Eingang der Kündigung wird das Kundenkonto geschlossen.
8.2. Zusätzlich hat der Kunde bei Fernabsatzverträgen das Recht zum Widerruf nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (vgl. hierzu im Einzelnen Ziffer 16).
9. Kündigung des Rahmenvertrages durch den Anbieter
9.1. Soweit der Kunde kein Guthaben erworben hat oder dieses aufgebraucht ist, ist der Anbieter jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung kann auf dem Webportal des Anbieters, per E-Mail oder SMS dem Kunden bekannt gegeben werden. Alternativ kann eine Ansage bei Gesprächsanfragen des Kunden erfolgen. Soweit ein Guthaben des Kunden besteht, ist der Anbieter nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zur ordentlichen Kündigung berechtigt. Der Kunde kann sich das bis zu diesem Zeitpunkt noch unverbrauchte Restguthaben auf Kosten des Anbieters über das von ihm angegebene inländische Bankkonto auszahlen lassen. Hierzu ist eine Mitteilung über das Webportal des Anbieters unter Eingabe des Kundenpassworts erforderlich.
9.2. Der Anbieter ist außerdem zur außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrages gegenüber dem Kunden insbesondere dann berechtigt, wenn a) der Kunde trotz fälliger Forderungen seine Zahlungen eingestellt oder berechtigten Lastschriften/Kreditkarteneinzügen widersprochen hat bzw. diese mangels Deckung nicht ausgeführt wurden oder b) die Zahlung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen nicht mehr gewährleistet ist, insbesondere wenn gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO gestellt worden ist oder c) dem Anbieter die Fortführung des Dienstleistungsangebotes oder Teilen davon durch gesetzliche, regulatorische oder richterliche Anordnungen oder Entscheidungen untersagt oder anderweitig unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden.
9.3. Ungeachtet des Grundes, aus dem der Vertrag beendet worden ist, haftet der Kunde weiterhin für alle von ihm zu verantwortenden Entgelte, Kosten und Zinsen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes angefallen sind.
10. Gewährleistung
10.1. Für den Telefondienst gewährleistet der Anbieter die Verfügbarkeit innerhalb des Service Levels gem. Ziffer 3.2.
10.2. Im Falle von Störungen wird der Anbieter eine möglichst schnelle Entstörung unternehmen.
11. Haftung
11.1. Für Vermögensschäden, die in Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, haftet der Anbieter (vgl. § 44a TKG) höchstens bis zu einem Betrag von EURO 12.500,00 je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf EURO 10.000.000,00 je schadensverur-sachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
11.2. Für andere Schäden des Kunden und soweit § 44a TKG keine Anwendung findet, haftet der Anbieter für sich und seine Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls er oder seine Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit maximal EURO 12.500,00 beziffert.
11.3. Die Haftung des Anbieters für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
11.4. Soweit die Haftung des Anbieters wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11.5. Bei Ereignissen höherer Gewalt, die dem Anbieter die Erfüllung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet der Anbieter nicht. Bei höherer Gewalt ist der Anbieter berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben.
12. Vertragsänderungen
12.1. Der Anbieter ist unbeschadet weiterer Rechte aus dem Vertrag berechtigt, die Bedingungen soweit zu ändern, wie dies der Billigkeit entspricht und dem Kunden zumutbar ist.
12.2. Änderungen dieser Bedingungen, der Verbindungstarife oder des Serviceumfanges werden dem Kunden nach Wahl des Anbieters auf folgende Weise mitgeteilt: a) durch Mitteilung auf dem Webportal, b) durch textliche individuelle Mitteilung an den Kunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung, c) durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen oder d) durch Ansage der Verbindungsentgelte vor Verbindungsaufbau im System.
12.3. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann dieser im Falle der Bekanntmachung den Vertrag innerhalb eines Monats zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Macht der Anbieter von der letzten Variante nach Ziffer 12.2. Gebrauch, erfährt also der Kunde erst von der Änderung der Verbindungsentgelte durch Ansage im System, kann der Kunde sofort kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf der Frist wirksam, im Falle des Unterbleibens einer Kündigung nach vorgenannter Variante mit der ersten vom Kunden nach einer zu bestätigenden Anzeige der Tarifänderung im System aufgebauten Verbindung.
13. Allgemeine Befugnisse des Anbieters und Missbrauch des Services
13.1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, a) auf behördliche Anordnung den Service unverzüglich zu beenden, b) den Service zeitweise wegen Reparaturen, Wartungs- oder anderen Arbeiten im Zusammenhang mit den zur Leistungserbringung erforderlichen Anlagen auszusetzen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Dienstes erforderlich sind. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen oder auf ihre Beseitigung hinzuwirken.
13.2. Soweit erforderlich, darf der Anbieter gemäß §§ 96, 97, 100 TKG Bestands- und Verbindungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen, die zum Aufdecken und Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstiger rechtswidriger Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen notwendig sind.
14. Fernmeldegeheimnis und Datenschutz
14.1. Der Anbieter wahrt das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Hiernach hat die Datenverarbeitung im Überblick insbesondere den folgenden Inhalt:
14.2. Der Anbieter darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Bestandsdaten dürfen ferner verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen seitens des Anbieters erforderlich ist und der Kunde eingewilligt hat. Verbindungsdaten, insbesondere Rufnummern des Anrufers oder des Angerufenen, personenbezogene Berechtigungskennungen, Standortkennungen von mobilen Anschlüssen, Beginn und Ende von Verbindungen sowie in Anspruch genommene Dienste dürfen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Der Anbieter darf Verbindungsdaten speichern und übermitteln, soweit es für die Abrechnung mit anderen Unternehmen oder Telekommunikationsnetzbetreibern erforderlich ist.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
15.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so umzudeuten, dass der mit ihr verfolgte Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird. Sollte dies nicht möglich sein, ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Vertragszweck möglichst nahe kommt. Sollte auch dies nicht möglich oder zulässig sein, gilt die gesetzliche Regelung, soweit eine solche besteht.
15.2. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu übertragen. Alternativ kann der Anbieter den Vertrag auf ein beliebiges Unternehmen übertragen, sofern der Anbieter den Kunden vor der Übertragung über den Erwerber informiert und den Kunden auf das ihm für diesen Fall gewährte Recht hinweist, den Vertrag mit unmittelbarer Wirkung innerhalb einer Frist von einem Monat ab Unterrichtung in Schrift- oder Textform unter einer anzugebenden Adresse zu kündigen. Vor dieser Unterrichtung und dem Ablauf der Kündigungsfrist wird eine Übertragung nicht wirksam.
15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragspartner. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
16. Bestimmungen und Informationen für Fernabsatzverträge
16.1. Soweit der Vertrag gemäß § 312 b BGB unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (also insbesondere durch die Fax, E-Mail, Web- oder Postübermittlung des Vertrages bzw. Antrags) abgeschlossen wird, gelten die folgenden Bestimmungen und Hinweise:
16.2. Sitz der Gesellschaft ist Siemensstr. 12b, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer Volker Prause vertreten.
16.3. Gegenstand des Vertrages sind die Bereitstellung der Software zu den Bedingungen der separaten Endkundenlizenzvereinbarung (Anlage 1 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen), die Erbringung des Calling-Dienstes "01056 mobile" und von Abrechnungsdiensten durch den Anbieter (vgl. näher einleitend Ziffer 1.).
16.4. Der Kunde kann - unabhängig vom Recht, den Vertrag nach Ziffer 8 zu kündigen - den Vertragsschluss nach §§ 312 d, 355 BGB innerhalb von 2 Wochen ab Abgabe seines Auftrags ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Anbieter zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerrufsrecht erlischt mit der einvernehmlichen Leistungserbringung durch den Anbieter gem. § 312 d Abs. 3 BGB.
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